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NICHT VERPASSEN!
12.06.2012
Fachabend
16. - 18. Juni 2012
Mitgliederversammlung Zentralverband des Friseurhandwerks in Weimar

VERSICHERUNGSVEREIN - Leistungen

Unsere Versicherungsleistungen:

In die Kasse können Personen aufgenommen werden, die das 15. Lebensjahr vollendet und das 50. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr können mitversichert werden, wenn beide Eltern bzw. der überlebende oder alleinstehende, sorgeberechtigte Elternteil gleichfalls versichert sind.

Das Mitgliedschafts- und Versicherungsverhältnis beginnt mit dem im Versicherungsausweis angegebenen Tage, jedoch nicht vor Zahlung der Ausfertigungsgebühr (Bei Aufnahme ab dem 45. Lebensjahr ist eine Aufnahmegebühr in Höhe von 15,00 € zu entrichten) und des ersten Monatsbeitrages.

Das Sterbegeld beträgt 1.625,00 €.

Für jedes mitversicherte Kind beträgt das Sterbegeld :
- bis zu   5 Jahren   150,00 €
- bis zu 10 Jahren   205,00 €
- bis zu 15 Jahren   310,00 €

Nach Vollendung des 65. Lebensjahres besteht Beitragsfreiheit.


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