Ihre Friseur-Innung Köln stellt sich vor !
Die Friseur-Innung Köln ist für die überbetriebliche Ausbildung,
die Meisterausbildung und die Fort- und Weiterbildung zuständig.
Welche Aufgaben nimmt sie aber sonst noch wahr?
Und wer arbeitet eigentlich in der Innung?
„Ihre Friseur- Innung Köln stellt sich vor“, wir wollen Sie nicht nur
darüber informieren, in welchen Fragen Sie sich als Mitgliedsbetrieb
an uns wenden können, sondern wer Ihnen in der Innung weiterhelfen kann. Der Aufbau
Was ist eigentlich eine Innung?
Eine Innung ist der Zusammenschluss von selbstständigen Handwerkern
eines bestimmten Gewerks auf regionaler Ebene.
Vom Rechtsstatus her ist eine Innung eine Körperschaft des öffentlichen
Rechts, die mit Genehmigung der Innungssatzung durch die Handwerkskammer Rechtsfähigkeit erlangte.
Die von der Innung betreuten Mitglieder sind in der Mitgliederversammlung zur unmittelbaren Teilnahme an der körperschaftlichen Willensbildung berufen.
Eigene Geschäftsstelle
Die Friseur-Innung Köln hat eine eigene Geschäftsstelle und besitzt selbständige Finanzhoheit.
Überörtlich ist unsere Innung auf Landesebene dem zuständigen Innungsverband Friseur und Kosmetik Nordrhein und auf Bundesebene dem Zentralverband des deutschen Friseurhandwerks angeschlossen. Die Verbände vertreten die Gesamtinteressen des Berufsstandes in der Öffentlichkeit und unterstützen die Innungen in fachlicher Hinsicht. Beide Verbände haben ihren Sitz in Köln, mit dem nordrheinischen Verband hat unsere Innung eine Bürogemeinschaft.
Die Friseur-Innung Köln gehört außerdem der für ihren Sitz zuständigen
Kreishandwerkerschaft Köln an.
Unsere Innung hat ständige Ausschüsse wie den Ausschuss zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Betrieben und Lehrlingen, den Berufsbildungsausschuss,
die Gesellen- und Zwischenprüfungsausschüsse und den Kassen- und Rechnungsprüfungsausschuss.
Die größte in NRW
Es gibt noch mehr Besonderheiten, die die Friseur-Innung Köln hat:
Sie ist die größte Innung des Landes Nordrhein-Westfalen und die viertgrößte
Innung der Bundesrepublik.
Aufgaben
Die Aufgaben unserer Innung sind individuell und vielseitig wie das Handwerk selbst. Nach der Satzung (Stand: 27.10.1993) hat die Innung Friseur-Innung Köln
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den Gemeingeist und die Berufs¬ehre zu pflegen, |
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ein gutes Verhältnis zwischen Meistern, Gesellen und Lehrlingen Auszubildenden) anzustreben, |
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entsprechend den Vorschriften der Handwerkskammer die Lehrlingsausbildung zu regeln und zu überwachen, sowie für die berufliche Ausbildung der Lehrlinge zu sorgen und ihre charakterliche Entwicklung zu fördern, |
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die Gesellenprüfungen abzunehmen und hierfür Gesellenprüfungsausschüsse zu errichten, sofern sie von der Handwerkskammer dazu ermächtigt ist, |
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das handwerkliche Können der Meister und Gesellen zu fördern; zu diesem Zweck kann sie insbesondere Fachschulen errichten oder unterstützen und Lehrgänge durchführen, |
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bei der Verwaltung der Berufsschulen gemäß den bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen mitzuwirken, |
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das Genossenschaftswesen im Handwerk zu fördern, |
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über die Angelegenheiten der in ihr vertretenen Handwerke den Behörden Gutachen und Auskünfte zu erstatten, |
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die sonstigen handwerklichen Organisationen und Einrichtungen in der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen, |
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die von der Handwerkskammer innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Vorschriften und Anordnungen durchzuführen. |
Innungsmitglieder haben also viele Vorteile, denn die Innung ist nicht nur die regionale politische Vertretung ihrer Mitgliedsbetriebe, sondern sie fördert den Erfahrungsaustausch zwischen den Kollegen, organisiert Fachveranstaltungen
und Seminare und vermittelt vereidigte Sachverständige. Innungsmitglieder
profitieren außerdem von geldwerten Vorteilen durch diverse Rahmenverträge
wie z. B. dem kostenfreien Bezug einer Fachzeitschrift. Die Innung bietet Rechtsberatung, ständige aktuelle Informationsweitergabe rund um das Innungs-
leben und die Branche und unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe bei der Organisation
von Fachmessen und Fachveranstaltungen. Sie ist Ansprechpartnerin für alles,
was die Ausbildung betrifft und kümmert sich um Nachwuchswerbung.
Nicht zuletzt fördert die Innung den Gemeinschaftssinn, durch Veranstaltungen wie
z. B. die regelmäßigen Fachabende, den Senioren-Kaffeetreff oder die
Lossprechungsfeier.
Geschäftsführung, Mitgliederbetreuung, Finanzverwaltung
Hier lernen Sie nun den Geschäftsführungsbereich, den Bereich Mitglieder und Lehrlingsbetreuung und die Beitragsverwaltung und Buchhaltung kennen.
Geschäftsführung
Die Geschäfte der Innung werden vom Geschäftsführer nach den
Richtlinien des Vorstandes geführt.
Er erledigt die laufenden Geschäfte der Verwaltung, d.h. alle Ver-
waltungsaufgaben, die nach Art und Ausmaß regelmäßig wiederkehren.
Insoweit vertritt er die Innung alleine. Gemeinsam mit dem Obermeister
vertritt der die Innung darüb hinaus in allen öffentlich- und zivilrechtlichen
Angelegenheiten gerichtlich und außergerichtlich.
Geschäftsführer der Friseur-Innung ist seit 1985 Wilfried Petri.
Tel.: 0221 / 27 25 178-0 w.petri@kopfarbeit-koeln.de
Mitglieder- und Lehrlingsbetreuung
Knapp 400 Betriebe sind in der Innung Mitglied. Das bedeutet einen
großen Verwaltungsaufwand.
Die Übernahme der Daten über die Eintragungen der Betriebe in die
Handwerksrolle, die Mitgliederwerbung mit Beratungen über die
Leistungen für Mitgliedsbetriebe und schließlich die Verwaltung und
Adresspflege in der EDV und im Internet gehört in diesem Arbeits-
bereich zum Tagesgeschäft.
Dazu kommt die Organisation der Lehrgänge für die arbeitsmedizinische
und sicherheitstechnische Betreuung der Friseurbetriebe.
Darüber hinaus werden in den Betrieben ständig etwa 500 Lehrlinge
ausgebildet.
Die komplette Bearbeitung der abgeschlossenen Ausbildungsverträge,
also die inhaltlich Prüfung, die Eintragung und ggf. Löschung der Verträge
in der Lehrlingsrolle gehören ebenso zu diesem Aufgabenbereich.
Zuständig dafür ist die seit 1997 für die Innung tätige Nicole Bennerscheid.
Tel.: 0221/ 27 25 178-76 n.bennerscheid@kopfarbeit-koeln.de
Beitragsverwaltung und Buchhaltung
In der Finanzverwaltung erfolgt die Ermittlung der Lohnsummen als
Grundlage für die Erstellung der Beitragsbescheide auf der Basis des
von der Mitgliederversammlung beschlossenen Haushaltsplanes.
Dazu gehört die Überwachung der zeitgerechten Beitragseingänge,
das damit verbundene Mahnwesen und auch die in der letzten Zeit
leider zunehmenden Verfahren zur Zwangseinziehung ausstehender
Beiträge.
Zum Kernbereich dieses Aufgabengebietes gehört die Buchhaltung,
also die verbuchung der Zahlungseingänge sämtlicher Rechnungen
und Gebührenbescheide sowie der durch die Geschäftsführung ver-
anlassten Zahlungsanweisungen.
Schließlich gehört zu diesem Aufgabenbereich noch die Lohnbuch-
haltung, also die Abwicklung sämtlicher personalbezogen Ange-
legenheiten, wie die Erstellung der Gehaltsnachweise, die Berechnung
der Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer sowie deren Meldung
an die entsprechend zuständigen Einrichtungen.
Zuständig für diesen Arbeitsbereich ist die seit 2009 für die Innung
tätige Donata Hahlweg.
Tel.: 0221/ 27 25 178-63 d.hahlweg@kopfarbeit-koeln.de
Abschließend stellen wir Ihnen noch die Überbetriebliche Ausbildung,
den Prüfungsbereich, die Lehrgänge und die Meisterschule vor.
Überbetriebliche Ausbildung
Die überbetriebliche Ausbildung der Lehrlinge ist als Teil der betrieb-
lichen Ausbildung fest im dualen Ausbildungssystem der handwerklichen
Berufsausbildung verankert.
Nach den Rechtsvorschriften der Handwerkskammer zu Köln ist jeder
Auszubildende zur Teilnahme verpflichtet.
Der Ausbildungsbetrieb unterliegt gleichzeitig der Freistellungsver-
pflichtung und hat den Auszubildenden zum regelmäßigen und uneinge-
schränkten Besuch der Schulungsmaßnahme aufzufordern.
Für die Kölner Auszubildenden finden zwei dieser Lehrgänge in der
Berufsförderungsstätte unserer Innung statt. Der dritte Lehrgang wird
im Bildungszentrum der Handwerkskammer im Butzweilerhof durchge-
führt.
Die Planung und Koordinierung der Lehrgänge erfolgt in enger Zusammen-
arbeit mit unseren Fachausbilderinnen Monika Kleefuß und Sigrid Lichtenberg.
Dafür, sowie für die Einladung der Auszubildenden und Abrechnung der
Lehrgänge ist die seit 2006 für die Innung tätige Bettina Hiensch zuständig.
Tel.: 0221/ 27 25 178-46 b.hiensch@kopfarbeit-koeln.de
Meisterschule und Lehrgänge
Seit 1962 bietet die Friseur-Innung Köln in ihrer eigenen Meisterschule
Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung im Friseurhandwerk an.
Zur Zeit bieten wir berufsbegleitende Teilzeitlehrgänge an, die in ca.
18 Monaten auf alle vier Prüfungsteile vorbereiten. Der Unterricht findet,
von einigen Praxisteilen abgesehen, nur am Montag statt.
Darüber hinaus gibt es auch Kompaktlehrgänge mit täglichem Unterricht,
die in ca. 6 Monaten auf die Meisterprüfung vorbereiten.
Die Lehrgangsplanung, die Koordination des Einsatzes der Lehrkräfte
sowie die Beratung und Betreuung der Meisterschüler sind dabei wesent-
liche Aspekte dieses Aufgabenbereiches.
Neben den Meisterlehrgängen bietet die Innung für Auszubildende auch
kleinere Abendlehrgänge in allen drei Fachsparten an.
Auch diese müssen geplant und koordiniert werden.
Für diesen Gesamtbereich der Fort- und Weiterbildung ist die seit 1999
für die Innung tätige Bettina Hakuba zuständig.
Tel.: 0221/ 27 25 178-46 b.hakuba@kopfarbeit-koeln.de
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