GEMA-Gebühren angehoben
Die GEMA nimmt in Deutschland die Rechte für urheberrechtlichge-
schützte Werke der Musik wahr. Dabei geht es darum, das geistige
Eigentum der Musikschaffenden zu schützen, ihre Interessen zu ver-
treten und dafür Sorge zu tragen, dass sie für die Nutzung ihrer Werke
angemessen vergütet werden. Hierzu ist die GEMA vom Gesetzgeber
berechtigt Gebühren zu erheben.
Die GEMA hat ihre neuen ab 1. Januar 2010 gültigen Gebührentarife
für die Wiedergabe von Hintergrundmusik in Friseurbetrieben veröffent-
licht, die wir Ihnen hiermit bekannt geben.
In der Folge sind die relevanten jährlichen Pauschalvergütungssätze
der GEMA inklusive der Aufschläge für die Gesellschaft zur Verwertung
von Leistungsschutzrechten (GVL) und die Verwertungsgesellschaft
Wort (VG Wort) aufgeführt. 1. Wiedergabe von Hörfunksendungen
(Tarif R)
je Raum bis 100 qm 104,68 €
bis 200 qm 187,46 €
bis 300 qm 210,68 €
bis 400 qm 233,89 €
bis 600 qm 257,11 €
2. Wiedergabe von Tonträgermusik
(Tarif M-U)
(Original-CDs u. Ähnliches)
je Raum bis 100 qm 85,68 €
bis 200 qm 154,92 €
bis 300 qm 167,76 €
bis 400 qm 186,84 €
bis 600 qm 205,68 €
3. Wiedergabe von Tonträgermusik
(Tarif M-U)
(von vervielfältigten CDs, MP3-Playern u. Ähnliches)
je Raum bis 100 qm 128,52 €
bis 200 qm 232,38 €
bis 300 qm 251,64 €
bis 400 qm 280,26 €
bis 600 qm 308,52 €
4. Wiedergabe von Fernsehsendungen
(Tarif FS)
je Fernsehgerät 151,84 €
5. Wiedergabe von Bildtonträgern/Videos
(Tarif BT)
je Wiedergabegerät 266,36 €
6. Musik in Telefonwarteschleifen und Anrufbeantwortern
je angefangene 30 Amtsleitungen 166,44 €
7. Musik auf der Homepage zu Präsentationszwecken
71,50 €
Betriebe, die als Mitglied einer Friseur-Innung über den Landesver-
band dem Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks ange-
schlossen sind erhalten auf diese Sätze einen Nachlass von 20 %.
Bei den genannten Beträgen handelt es sich um Nettobeträge, auf die
- ggf. nach Abzug des 20%-igen Nachlasses, noch der MwSt.-Satz
von 7 % aufzuschlagen ist.
Hier finden Sie die ausführliche Tarifübersichten.
 |
Tarifübersicht 2010 |
| |
Vergütungssätze BT
(Für Musikdarbietungen bei der Wiedergabe von
Bildtonträgern) |
| |
Vergütungssätze M-U
(Für Unterhaltungs- und Tanzmusik mit
Tonträgerwiedergabe) |
| |
Vergütungssätze FS
(Für Musikdarbietungen bei der Wiedergabe von
Fernsehsendungen) |
| |
Vergütungssätze R
(Für Musikdarbietungen bei der Wiedergabe von
Hörfunksendungen und Ladenfunk) |
| |
Antragformular |
Ein Mitgliedsbetrieb spart bei Kleinstausstattung ( Ladenlokale bis
zu 100 qm ) pro Ladenlokal pro Jahr
im Tarif R (Hörfunk) - 20,94 €
im Tarif FS (Fernsehen) - 30,36 €
im Tarif BT (Video) - 53,27 €
im Tarif M-U (Tonträger) - 17,13 €
im Tarif M-U (MP 3 + Ähnliches) - 25,70 €
bei Anrufbeantwortern - 33,29 €
bei Homepage-Präsentationen - 14,30 €
Die für NRW zuständige GEMA-Bezirksstelle in Dortmund wird von
uns darüber in Kenntnis gesetzt, welche Betriebe unserer Innung
nicht angehören bzw. aus der Innung ausgeschieden sind, damit der
durch die Innungsmitgliedschaft bestehende Vorteil aufgehoben wird. |