Satzung der Friseur- und Kosmetik-Innung Köln
Die Innungsversammlung hat am 24. November 2015, in Abänderung ihrer bisherigen Satzung vom 27. Oktober 1993, geändert mit Wirkung vom 5. Oktober 2004 mit Genehmigung der Handwerkskammer zu Köln folgende Neufassung ihrer Satzung beschlossen:
Inhaltsübersicht
- Name, Sitz, Bezirk
- Fachgebiet
- Aufgaben
- Zugehörigkeit zur Kreishandwerkerschaft
- Mitgliedschaft
- Gastmitgliedschaft
- Wahlrecht, Stimmrecht, Wählbarkeit
- Organe
- Innungsversammlung
- Vorstand
- Geschäftsführung
- Ausschüsse
- Berufsbildungsausschuss
- Gesellenprüfungsausschuss
- Rechnungs- und Kassenprüfungsausschuss
- Ausschuss zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Betrieben und Auszubildenden
- Fachgruppe
- Gesellenausschuss
- Beiträge und Gebühren
- Haushaltsplan, Jahresrechnung
- Vermögensverwaltung
- Schadenshaftung
- Änderung der Satzung und Auflösung der Friseur-Innung
- Aufsicht
- Bekanntmachungen
- Übergangsvorschrift
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